Zweitmeinungsverfahren mittels Telemedizin
Ärzte, die ihren gesetzlich versicherten Patienten Indikationen stellen, müssen diese über die Möglichkeit aufklären, eine Zweitmeinung einzuholen, wenn ein Eingriff erforderlich ist, der in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt ist. Da dies eine recht neue Regelung ist, wird dies fachübergreifend immer weiter zunehmen. Diese neue Regelung ermöglicht auch, eine Zweitmeinung per Telemedizin (z.B. Videosprechstunde) wahrzunehmen. Damit können ganz neue Möglichkeiten geschaffen werden mit der Kommunikation eines Arztes, welche wir in diesem Vortrag vorstellen möchten.